Am 17.04. wurde die vierte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz beschlossen, welche ab dem 20.04.2020 in Kraft tritt. Diese Verordnung beinhaltet einige Lockerungen der Kontaktbeschränkungen, die es uns ermöglichen, unser Geschäft wieder für Kunden zu öffnen. Das bedeutet, das wir

ab dem 21.04.2020 wieder zu den regulären Zeiten geöffnet

haben. Da das Ansteckungsrisiko mit SARS-CoV-2 weiterhin sehr hoch ist, dürfen wir nur unter folgenden Auflagen wieder öffnen:

  • Alle Kunden (inkl. Kinder) müssen im Verkaufsraum einen Munde-Nase-Schutz tragen. Wir werden natürlich auch einen tragen.
  • Alle Kunden müssen sich beim Betreten des Stoff-Basars die Hände desinfizieren. Das gilt auch für Kinder. Wir werden Desinfektionsmittel bereitstellen.
  • Es dürfen sich max. 9 Kunden gleichzeitig im Geschäft aufhalten (Kinder eingeschlossen).
    • Wir werden die Eingangstür in diesem Fall dann schließen. Wir bitten alle weiteren Kunden im Außenbereich zu warten, bis Personen das Geschäft wieder verlassen haben.
    • Sollten wir mal vergessen die Tür zu schließen, werden wir neue Kunden mündlich auffordern draußen zu warten. Bitte nehmen Sie uns das nicht übel! Das dient zu ihrer und unserer Sicherheit.
  • Kunden müssen einen Mindestabstand von 1,5m zu anderen Kunden und dem Personal einhalten. Bitte beachten Sie den Abstand, vor allem wenn Sie an der Kasse warten müssen.

Diese Lockerungen sind ein relativ großer Schritt zurück zur Normalität. Bitte bleiben Sie nach wie vor umsichtig, solidarisch, geduldig und helfen Sie mit, das wir diese Auflagen erfüllen können. Das oberste Ziel ist und bleibt der Schutz der Menschen vor einer Infektion. Es darf nicht dazu führen, dass diese Lockerung zu einem Rückschlag bei der Anzahl der Infektionen führt.

Vielen Dank!